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Geschäftsbedingungen für Leistungen der
RS Hotelbetriebs- und Verwaltungs GmbH

 

  1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit den Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Bestellter, Veranstalter, Gast usw. zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragbestandteil: etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt; sie gelten für sämtliche Leistungen der Hotels insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- Banketträumen und anderen Räumlichkeiten der Hotels (nachfolgend umfassend: Leistungsbringend).
    Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des jeweiligen Hotels.
     

  2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.
     

  3. Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklären kann (Reservierungen), erlischt das Rücktrittsrecht - auch für den Kunden, der Reiseveranstalter ist - wenn nicht innerhalb der in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt wurde. Ist keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens einen Monat von Beginn der Leistungserbringung (schriftlich bei Hotel eingehen) erklärt werden.
     

  4. Für gebucht Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint (§ 552 BGB). Die ersparten vereinbarten Preises. Für die sonstige Leistungserbringung Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 10%, bei allein bestellten Speisen und Getränken 40%, bei Pauschalvereinbarung (Unterkunft plus Verpflegung in einer Summe) 25% des, d.h. gebuchte Leistungen außer dem in Satz 2 genannten Hotelleistungen, insbesondere Miete (Raum-, Gerätemiete, Bereitstellungskosten etc.), vereinbarte Umsätze von Speisen und Getränken bei einer Veranstaltung etc., bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruchs des Hotels auf eine angemessene Vergütung. Diese ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels sowie dem Anhang dieser Geschäftsbedingungen; ersparte Aufwendungen bei der sonstigen Leistungserbringung sind damit abgegolten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
     

  5. Für die sonstige Leistungserbringung gem. Ziffer 4 hat der Kunde dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer - im Rahmen der tatsächlich vorhandenen Hotelkapazität - spätestens 2 Werktage (48 Stunden) vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.
     

  6. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 23.00 Uhr, hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen.
     

  7. a.)  Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen.
    b.)  Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt.
          Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und - auf Wunsch gegen Entgelt - die Nachsendung derselben.
    c.)  zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel
          bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern
          ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
    d.) Jegliche Haftung des Hotels a.) - c.) ist ausgeschlossen.

     

  8. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgeld zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die einem bei der Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu 5.000,00 € pro Fahrzeug einschließlich Zubehör. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
     

  9. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
    Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziffer 7 und den §§ 701 ff BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung der Hotels ist - abgesehen von den §§ 701 ff BGB - betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Die Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zu Gunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

     

  10. Im Falle höher Gewalt (Brand, Streik, o.ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, oder RS Hotelbetriebs- und Verwaltungs GmbH beeinträchtigender Umstände (z.B. Rufgefährdung), insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadensersatz, zusteht.
     

  11. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
     

  12. Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese uns sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände müssen den örtlichen Feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung, abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, für die eine angemessene Vergütung, mind. in Höhe der Mietkosten für den benutzen Raum, vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt werden.
     

  13. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Im obliegt die Einhaltung öffentlich- rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
     

  14. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
     

  15. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.
     

  16. Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und / oder die Veranstaltung sei es aufgrund Ihres politischen, religiösen oder sonstigen Gesinnung, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und / oder die bspw. Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziffer 4 der allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung) sowie der Anhang dieser Bedingungen entsprechend.
     

  17. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrückliche eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann.

    Anreisezeiten für Samstag, an Sonn- und Feiertagen sind von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr, darüber hinaus nur gegen schriftliche Bestätigung.

    Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollte diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
     

  18. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; Verzug tritt mit dem Zugang der 1. Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von € 5,00 geschuldet.
     

  19. Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels.

    Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr nach Wahl von RS Hotelbetriebs- und Verwaltungs GmbH Großbettlingen oder der Ort des Hotels.
     

  20. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich dieser Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksam ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.

Anhang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Anspruch von der RS Hotelbetriebs- und Verwaltungs GmbH
für die sonstigen Leistungserbringung gem. Ziffer 4 dieser Bedingungen beträgt z. Zt.:

 

Tagung-, Veranstaltungs- oder Gruppenbuchung

Abbestellungstag (Kalendertag)       Anspruch des Hotels

a) über 43 Tage                                  kostenfreie Stornierung

b) 42. bis zum 30. Tag                       50% des Umsatzes (z.B. Speisen und Getränke); als Schadenersatz
                                                         falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt:
                                                         Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl
                                                         Verzehrs und Übernachtungskosten

c) 29. bis zum 15. Tag                        70% des Umsatzes (z.B. Speisen und Getränke); als Schadenersatz
                                                         falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt:
                                                         Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl
                                                         Verzehrs und Übernachtungskosten

d.) 14. bis zum Anreisetag                  80% des Umsatzes (z.B. Speisen und Getränke); als Schadenersatz
                                                         falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt:
                                                         Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl
                                                         Verzehrs und Übernachtungskosten

Die Höhe der Miete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels gemäß Ziffer 1.

Individualreisende

Abbestellungstag (Kalendertag)       Anspruch des Hotels

a) über 4 Tage                                    kostenfreie Stornierung

b) 03. bis zum 02. Tag                        50% der Übernachtungskosten als Schadenersatz

c.) 01 bis zum Anreisetag                    80% der Übernachtungskosten als Schadenersatz

Rücktritte nach diesen genannten Fristen belasten wir den vereinbarten Preis, soweit die betreffenden Zimmer nicht an andere Gäste vermietet werden können. Soweit dem Hotel darüber hinaus aufgrund der Bestellung besondere Kosten entstanden sind, sind diese in voller Höhe vom Besteller zu ersetzen.

Stand 01.09.2006

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