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Geschäftsbedingungen für Leistungen der
RS Hotelbetriebs- und Verwaltungs GmbH
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Der
Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels
mit den Kunden (einheitliche Bezeichnung für:
Bestellter, Veranstalter, Gast usw. zustande. Nur diese
Geschäftsbedingungen sind Vertragbestandteil: etwaige
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt;
sie gelten für sämtliche Leistungen der Hotels
insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern,
Konferenz- Banketträumen und anderen Räumlichkeiten der
Hotels (nachfolgend umfassend: Leistungsbringend).
Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem
Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das
Hotel kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine
angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder
Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung
des jeweiligen Hotels.
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Die Preise bestimmen sich
nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen
Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise
genannt und liegen zwischen Vertragsschluss und
Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel
berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein
Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht
erreicht wird, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages
als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde
einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren
entgangenen Gewinn nachweist.
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Bei
abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der
Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklären kann
(Reservierungen), erlischt das Rücktrittsrecht - auch
für den Kunden, der Reiseveranstalter ist - wenn nicht
innerhalb der in der Reservierung genannten Frist der
Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt wurde.
Ist keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens
einen Monat von Beginn der Leistungserbringung
(schriftlich bei Hotel eingehen) erklärt werden.
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Für
gebucht Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag
angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann
zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert
wird oder der Kunde nicht erscheint (§ 552 BGB). Die
ersparten vereinbarten Preises. Für die sonstige
Leistungserbringung Aufwendungen des Hotels betragen bei
Übernachtung mit oder ohne Frühstück 10%, bei allein
bestellten Speisen und Getränken 40%, bei
Pauschalvereinbarung (Unterkunft plus Verpflegung in
einer Summe) 25% des, d.h. gebuchte Leistungen außer dem
in Satz 2 genannten Hotelleistungen, insbesondere Miete
(Raum-, Gerätemiete, Bereitstellungskosten etc.),
vereinbarte Umsätze von Speisen und Getränken bei einer
Veranstaltung etc., bestimmt der Zeitpunkt der
Stornierung die Höhe des Anspruchs des Hotels auf eine
angemessene Vergütung. Diese ergibt sich aus der
Auftragsbestätigung des Hotels sowie dem Anhang dieser
Geschäftsbedingungen; ersparte Aufwendungen bei der
sonstigen Leistungserbringung sind damit abgegolten. Dem
Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel
der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
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Für
die sonstige Leistungserbringung gem. Ziffer 4 hat der
Kunde dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer - im Rahmen
der tatsächlich vorhandenen Hotelkapazität - spätestens
2 Werktage (48 Stunden) vor dem Termin der
Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger
Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde nach der
mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Anzahl
Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß
der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.
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Bei
Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten
Zeitraum, andernfalls über 23.00 Uhr, hinausgehen, kann
das Hotel zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für
Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen.
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a.) Das
Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns auszuführen.
b.) Zu Händen des Kunden bestimmte
Nachrichten, Post und Warensendungen werden mit dieser
Sorgfalt behandelt.
Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung
und - auf Wunsch gegen Entgelt - die Nachsendung
derselben.
c.)
zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf
Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das
Hotel
bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet
dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen,
sofern
ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen
Fundbüro übergeben.
d.) Jegliche
Haftung des Hotels a.) - c.) ist ausgeschlossen.
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Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder
auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgeld zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine
Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für
unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die einem bei der
Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel
des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu 5.000,00 €
pro Fahrzeug einschließlich Zubehör. Der Schaden muss
spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstückes
gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
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Das
Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des
Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche
Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen.
Unabhängig von Ziffer 7 und den §§ 701 ff BGB haftet das
Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der
gesetzlichen Vertreter der Hotelgesellschaft oder der
leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung
bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung,
Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur
bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung der
Hotels ist - abgesehen von den §§ 701 ff BGB -
betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises
beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle
Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung
des Vertrages. Die Haftungsbeschränkung und kurze
Verjährungsfrist gelten zu Gunsten des Hotels auch bei
Verletzung von Verpflichtungen bei der
Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und
unerlaubten Handlungen.
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Im
Falle höher Gewalt (Brand, Streik, o.ä.) oder sonstiger
vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, oder
RS Hotelbetriebs- und Verwaltungs GmbH
beeinträchtigender Umstände (z.B. Rufgefährdung),
insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des
Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag
zurückzutreten, ohne das dem Kunden ein Anspruch, z.B.
auf Schadensersatz, zusteht.
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Für
Beschädigungen oder Verluste, die während der
Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel,
sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des
Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde
und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was
jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
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Die
Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. sowie die
Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten
Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der
schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der
Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht
werden. Diese uns sonstige von den Kunden eingebrachte
Gegenstände müssen den örtlichen Feuerpolizeilichen und
sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht
sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach
Ende der Veranstaltung, abgeholt werden, erfolgt eine
Lagerung im Hotel, für die eine angemessene Vergütung,
mind. in Höhe der Mietkosten für den benutzen Raum, vom
Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll
kann auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt werden.
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Für
eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse
hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu
beschaffen. Im obliegt die Einhaltung öffentlich-
rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die
Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben,
insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat
er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
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Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige
Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in
Vollmacht und für Rechnung des Kunden; er haftet für die
pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der
Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen
Dritter aus der Überlassung frei.
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Der
Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen
grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B.
nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche
Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine
Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.
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Der
Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich
unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß
darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und /
oder die Veranstaltung sei es aufgrund Ihres
politischen, religiösen oder sonstigen Gesinnung,
geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder
Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen,
sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die
einen Bezug zum Hotel aufweisen und / oder die bspw.
Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw.
Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen
grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt
eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat
das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In
diesem Fall gelten Ziffer 4 der allgemeinen Bedingungen
(Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung) sowie
der Anhang dieser Bedingungen entsprechend.
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Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur
Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11.00
Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrückliche eine
spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das
Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu
vergeben, ohne das der Kunde hieraus einen Anspruch
herleiten kann.
Anreisezeiten für
Samstag, an Sonn- und Feiertagen sind von 16.00 Uhr bis
21.00 Uhr, darüber hinaus nur gegen schriftliche
Bestätigung.
Der Kunde erwirbt keinen
Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder
Räumlichkeiten. Sollte diese in der Auftragsbestätigung
zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel
verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder
in anderen Objekten zu bemühen.
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Nicht
kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 8 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; Verzug tritt mit dem
Zugang der 1. Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die
Rechnung mit 4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu
verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der
Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für
jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr
von € 5,00 geschuldet.
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Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten der
Ort des Hotels.
Es
gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist im
kaufmännischen Verkehr nach Wahl von RS Hotelbetriebs-
und Verwaltungs GmbH Großbettlingen oder der Ort des
Hotels.
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Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne
Bestimmungen des Vertrages - einschließlich dieser
Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt diese die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien
werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch
solche wirksam ersetzen, die den unwirksamen in ihrem
Sinngehalt möglichst nahe kommen.
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Anhang
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Anspruch von der RS Hotelbetriebs- und Verwaltungs GmbH
für die sonstigen Leistungserbringung gem. Ziffer 4 dieser
Bedingungen beträgt z. Zt.:
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Tagung-, Veranstaltungs- oder Gruppenbuchung
Abbestellungstag (Kalendertag)
Anspruch des Hotels
a) über 43 Tage
kostenfreie Stornierung
b) 42. bis zum 30. Tag
50% des Umsatzes (z.B. Speisen und Getränke); als
Schadenersatz
falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt:
Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl
Verzehrs und Übernachtungskosten
c) 29. bis zum 15. Tag
70% des Umsatzes (z.B. Speisen und Getränke); als
Schadenersatz
falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt:
Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl
Verzehrs und Übernachtungskosten
d.) 14. bis zum Anreisetag
80% des Umsatzes (z.B. Speisen und Getränke); als
Schadenersatz
falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt:
Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl
Verzehrs und Übernachtungskosten
Die Höhe der Miete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung
des Hotels gemäß Ziffer 1.
Individualreisende
Abbestellungstag (Kalendertag)
Anspruch des Hotels
a) über 4 Tage
kostenfreie Stornierung
b) 03. bis zum 02. Tag
50% der Übernachtungskosten als Schadenersatz
c.) 01 bis zum Anreisetag
80% der Übernachtungskosten als Schadenersatz
Rücktritte nach diesen genannten Fristen belasten wir den
vereinbarten Preis, soweit die betreffenden Zimmer nicht an
andere Gäste vermietet werden können. Soweit dem Hotel
darüber hinaus aufgrund der Bestellung besondere Kosten
entstanden sind, sind diese in voller Höhe vom Besteller zu
ersetzen.
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